Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B Shop

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) für B2B Shop

Ausgabe Juni 2019

A. ANWENDUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden (nachfolgend: Käufer) und SWISSINNO SOLUTIONS AG (im folgenden SIS genannt) geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

B. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von bis zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.

An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

Preise

Unsere Preise gelten ab Werk, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.

Liefertermine

Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

Gewährleistung

Bei einer SIS Anlieferung ist die Ware auf Stückzahl und auf sichtbare Schäden sofort zu kontrollieren. Die Liefermenge pro Artikel ist anhand des mitgelieferten Lieferscheins zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind auf dem Frachtbrief sofort zu vermerken und dem Transporteur auszuhändigen. Eine Kopie des bemängelten Frachtbriefes ist umgehend an SIS zu übermitteln: per Email an sales@swissinno.com oder per Fax 0041 71 223 40 24. Verdeckte Transportschäden sind lt. Versicherungsbedingungen innerhalb 5 Werktagen schriftlich zu melden. Warenannahme unter Vorbehalt ist nicht möglich, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Gefahrübergang - Versand/Verpackung

Verladung und Versand erfolgen versichert auf Gefahr von SIS. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind EURO-Paletten. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

Verantwortung der Kunden

Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, die sie bei SIS bestellt haben, gesetzes- und vorschriftsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich aus den abgegebenen Dokumenten oder den Anwendungshinweisen für Produkte ergeben.

D. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Rechnungsstellung

Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Auftragsbestätigungen oder Angeboten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) nach 30 Tagen mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Haben die Kunden bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann SIS den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die Kunden tragen die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten gemäss den gesetzlichen Regelungen.

Vorauszahlung und Sicherheit

Hat SIS begründete Zweifel, ob die Kunden die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss einhalten, kann sie Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann SIS den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

E. HAFTUNG VON SIS

SIS steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Bei einer Schadenforderung haftet SIS für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Schadensumme beträgt höchstens den Gegenwert der bezogenen Leistung. In keinem Fall haftet SIS jedoch für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Transportschäden. Allfällige zusätzliche Haftungsbestimmungen in den Angeboten bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

F. BESONDERE BESTIMMUNGEN

Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

Verrechnung

Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber SIS nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.

G. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Übertragung von Rechten und Pflichten

Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage auf Dritte übertragen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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